Sofern Sie w?hrend des Pr¨¹fungszeitraums an einer oder mehreren Pr¨¹fungen nicht teilnehmen k?nnen, m¨¹ssen Sie einen Antrag auf Anerkennung eines R¨¹cktritts von einer Pr¨¹fung stellen ¨C siehe Moodle im Kurs Studienorganisation. Diesem Antrag kann nur bei nachgewiesenen triftigen Gr¨¹nden, z.B. Krankheit, Todesfall eines Familienangeh?rigen, Unfall etc., entsprochen werden. Reichen Sie den Antrag mit entsprechenden Nachweisen oder Attesten, die die medizinische Befundsache beinhalten, schnellstm?glich beim Pr¨¹fungsamt der HFT Stuttgart ein.
Diese Anforderungen begr¨¹nden sich aus dem Grundsatz der Chancengleichheit. Das bedeutet, dass f¨¹r vergleichbare Pr¨¹flingen m?glichst gleichm??ige Pr¨¹fungsvoraussetzungen zu schaffen und damit gleichm??ige Erfolgsaussichten einzur?umen sind. Ein Pr¨¹fling soll gegen¨¹ber anderen Pr¨¹flingen keine Vorteile durch eine sp?ter stattfindende Pr¨¹fung haben, wenn ihm diese nicht zusteht.
Wichtig: ein R¨¹cktritt von Pr¨¹fungsleistungen muss der Hochschule schriftlich angezeigt und zweifelsfrei erkl?rt werden.
Begr¨¹ndet wird ein Antrag bei Krankheit mit der Vorlage einer ?rztlichen Bescheinigung, in der die Pr¨¹fungsunf?higkeit festgestellt wurde. Aus dieser Bescheinigung m¨¹ssen die medizinischen Befundtatsachen hervorgehen (keine Diagnose!), die f¨¹r die Beurteilung der Pr¨¹fungsunf?higkeit erheblich sind. Der Zeitraum der Erkrankung sowie das Datum der ?rztlichen Untersuchung m¨¹ssen ersichtlich werden. Das Vorlegen einer Schul- oder Arbeits-unf?higkeitsbescheinigung ist f¨¹r eine Anerkennung nicht ausreichend. In Zweifelsf?llen kann die Hochschule die Vorlage eines Attestes einer oder eines von der Hochschule benannten ?rztin bzw. Arztes verlangen.
Die Entscheidung, ob ein Pr¨¹fling krankheitsbedingt pr¨¹fungsunf?hig ist, ist nicht Aufgabe der ?rztin bzw. des Arztes. Die ?rztliche Beteiligung beschr?nkt sich nach st?ndiger Rechtsprechung im Wesentlichen darauf, krankhafte Beeintr?chtigungen zu beschreiben und darzulegen, welche Auswirkungen sie auf das Leistungsverm?gen des Pr¨¹flings in der konkret abzulegenden Pr¨¹fung haben. Das Pr¨¹fungsamt bzw. der Pr¨¹fungsausschuss entscheidet dar¨¹ber, ob die nachgewiesenen Gr¨¹nde es rechtfertigen, dass der Pr¨¹fling aus Gr¨¹nden, die er nicht zu vertreten hat, von der Pr¨¹fungsteilnahme entbunden wird.
Der f¨¹r den R¨¹cktritt geltend gemachte Grund muss unverz¨¹glich, d.h. ?ohne schuldhaftes Z?gern¡°, schriftlich beim Pr¨¹fungsamt der HFT Stuttgart angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Akzeptiert wird ihr Attest nur innerhalb einer Woche ab Pr¨¹fungsdatum. Bei mehreren Pr¨¹fungen gilt das Datum der Pr¨¹fungsleistung, die als erstes erbracht werden musste.
F¨¹r die Abmeldung muss ein ?triftiger Grund¡° vorliegen. Dazu z?hlen z. B. Krankheit, h?usliche Pflege eines nahen Angeh?rigen (z.B. Kind) am Pr¨¹fungstag, Unfall, Tod eines nahen Angeh?rigen im Pr¨¹fungszeitraum, kurzfristiger Klinikaufenthalt.
Die Hochschule ben?tigt dazu immer Nachweise wie z. B.
- ein ?rztliches Attest (siehe auch Formular auf der Website),
- Bescheinigung eines Arztes der die Pflegebed¨¹rftigkeit am Pr¨¹fungstag bescheinigt,
- Bescheinigung z. B. der DB, Polizei, Feuerwehr,
- Bescheinigung der Meldebeh?rde oder Kopie der Sterbeurkunde,
- Bescheinigung ¨¹ber die Dauer des Klinikaufenthaltes.